Bis zur sogenannten Versicherungspflichtgrenze ist generell jeder Bürger in Deutschland für die gesetzliche Krankenversicherung versicherungsberechtigt. Sollte das monatliche Einkommen die jeweilige Versicherungspflichtgrenze, die im Jahr 2019 beispielsweise 5.062,50 Euro betrug, übersteigen, kann ein Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln. Einkommensunabhängig ist dies auch für Beamte, Studenten und Selbstständige möglich.
Ein zentraler Vorteil der PKV gegenüber der GKV ist das größere Leistungsangebot. Grundsätzlich kann sich jeder Versicherte in der PKV nach dem Baukastenprinzip ein individuelles Leistungspaket zusammenstellen. Der Leistungsumfang der GKV orientiert sich hingegen an der Regelversorgung und wird vom Gesetzgeber festgelegt. Zusätzliche Leistungen lassen sich optional hinzuwählen.
Ein großer Vorteil der GKV gegenüber der PKV wiederum ist die Möglichkeit der Familienversicherung. Während bei der PKV jedes Familienmitglied separat versichert werden muss, sind im Rahmen der GKV Ehepartner mit geringem Einkommen sowie eigene Kinder mitversichert.